Foto der Woche (7)

Kiwano (Horngurke)

Kiwano (Horngurke)

“Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden….

“Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten.”

Laut Google enthalten knapp 30.000 Seiten diesen Text. Wie viele (Hobby-)Webmaster aber wirklich diesen Irrsinn auf ihrer “Homepage” stehen haben bleibt ein großes Geheimnis. Die Dunkelziffer ist meinem Gefühl nach beachtlich groß. Die Anzahl der Seiten, vermutlich in der Hauptsache Blogs, die versuchen diesen Quatsch aus den Köpfen der Unwissenden zu kriegen ist leider immer noch zu klein. So wird der bloße Abdruck des Urteils eher ein juristischer Selbstmord, als dass es einem hilft.

Für den unsinnigen Umgang mit dem Urteil kann man das Hamburger Landgericht nicht zur Verantwortung ziehen, aber für die Fällung des selben schon. Das Hamburger Landgericht macht schon seit geraumer Zeit immer wieder mit praxisfremden Urteilen im Internetrecht auf sich aufmerksam. Das man in Fachkreisen und sogar bei Richtern in anderen Städten nur Kopfschütteln damit hervor ruft, scheint den Hamburger Richtern recht egal zu sein. Schon aus diesem Grund wurde wieder ein Urteil gefällt, bei dem nur der Kopf geschüttelt werden kann.

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