“Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden….

“Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten.”

Laut Google enthalten knapp 30.000 Seiten diesen Text. Wie viele (Hobby-)Webmaster aber wirklich diesen Irrsinn auf ihrer “Homepage” stehen haben bleibt ein großes Geheimnis. Die Dunkelziffer ist meinem Gefühl nach beachtlich groß. Die Anzahl der Seiten, vermutlich in der Hauptsache Blogs, die versuchen diesen Quatsch aus den Köpfen der Unwissenden zu kriegen ist leider immer noch zu klein. So wird der bloße Abdruck des Urteils eher ein juristischer Selbstmord, als dass es einem hilft.

Für den unsinnigen Umgang mit dem Urteil kann man das Hamburger Landgericht nicht zur Verantwortung ziehen, aber für die Fällung des selben schon. Das Hamburger Landgericht macht schon seit geraumer Zeit immer wieder mit praxisfremden Urteilen im Internetrecht auf sich aufmerksam. Das man in Fachkreisen und sogar bei Richtern in anderen Städten nur Kopfschütteln damit hervor ruft, scheint den Hamburger Richtern recht egal zu sein. Schon aus diesem Grund wurde wieder ein Urteil gefällt, bei dem nur der Kopf geschüttelt werden kann.

Das LG Hamburg hat entschieden, dass Abmahnungen auch per E-Mail möglich sind. Landet eine solche Abmahnung im SPAM-Folder oder wird durch eine Firewall aussortiert, so gilt die Abmahnung dennoch als zugegangen.

Quelle: Wilde & Beuger Rechtsanwälte GbR

Mir war als juristischer Laie nicht mal bekannt dass inzwischen Emails überhaupt einen rechtlichen Status, ähnlich dem eines Faxes oder eines Briefeinschreibens, erhalten haben. Vielleicht sollte am Landgericht in Hamburg mal der Drogenschutzbeauftragte ermitteln. Mit normalen Menschenverstand ist so ein Urteil nicht zu erklären.

5 Kommentare to ““Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden….”

  1. Nancy Noack schreibt:

    Das mit der Haftung bei externen Links ist mir auch nichts Neues, aber dass eine Abmahnung als zugestellt gilt, auch wenn sie im Spamordner landet, wusste ich nicht. Muss so etwas nicht per Postweg zugestellt werden? Als Mail vorab ist ja in Ordnung, aber eben um eine sichere Zustellung zu garantieren, muss es doch die Abmahnung auch richtig schriftlich geben. Oder nicht?


  2. Mynios schreibt:

    Ich kann mich noch schwach an die Diskussionen zur rechtssicheren Übermittlung von Faxen erinnern. Da ist es ein Wunder dass Emails überhaupt rechtssicher sind. Und ja, das Urteil ist echt!

    Interessant ist aber eine noch neuere Entscheidung des OLG Hamburg. Nun reicht die bloße Betrachtung eines kinderpornographischen Bildes aus. Es muss also nicht mehr auf der Festplatte gespeichert sein, sondern sich nur im Arbeitsspeicher befinden.


  3. Andreas schreibt:

    Dass man für die Inhalte verlinkter Seiten mit haften kann, ist irgendwie noch nachvollziehbar, schließlich sollte man nicht einfach wahllos verlinken. Aber das mit den Mails verstehe ich beim besten Willen nicht. Schließlich wollte das Amt bisher von mir auch jede Kleinigkeit schriftlich haben, aber Anwälte sollen ihre Abmahnungen per Mail verschicken sollen? Das kann nicht wahr sein, und ich hoffe doch sehr, dass das jemand merkt und das Urteil in höherer Instanz für nicht rechtskräftig erklärt.


  4. Danni schreibt:

    Das Probelm bei der Erstellung solcher Urteile ist folgendes: Die jenigen, die solche Gesetze erstellen, verstehen soviel vom Web wie ich vom häkeln.


  5. Mynios schreibt:

    @Andreas
    Das dies schnell passiert ist eher unwahrscheinlich, denn das OLG ist ja nun leider kein unbedeutendes Dorftribunal. An der letzten Entscheidung zum Thema Impressum hat man ja gesehen wie lange es dauert bis ein Gericht auf gleicher Ebene ein anderes Urteil fällt. Bis zur nächst höheren Instanz wird es da nach den Maßstäben des Internets wohl noch Ewigkeiten dauern.

    @Danni
    Deshalb gibt es ja auch die Gewaltenteilung in Deutschland. Dass es aber Richter am OLG Hamburg gibt die auch nicht häkeln können ist für eine realitätsnahe Rechtsprechung kein Zugewinn.


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